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Die EU-Datenschutz-Grundverordnung

Das Datenschutzrecht gilt in ganz Europa und damit auch für Deutschland. Was ist zu beachten für Kanzleien, Unternehmen und Behörden.

Folgende Neuerungen traten damit erstmals in Kraft:

 ✔ Das Datenschutzrecht in der EU konnte (weitgehend) vereinheitlicht werden.

 ✔ Unternehmen haben bei grenzüberschreitendem Datenverkehr nur mit einer Aufsichtsbehörde für Ihren Hauptsitz zu tun.

  Wenn Unternehmen außerhalb Europas Dienste in der EU anbieten, müssen sie auch diese Datenschutzregeln befolgen.

  Die Wahl der Datenschutzmaßnahmen soll nach einem risikobasierten Ansatz erfolgen.

  Die Informationen für Betroffene über die Datenverarbeitung (Datenschutzerklärungen) muss klar und verständlich sein.

  Es gibt ein Recht auf das Löschen bzw. das Vergessenwerden von Daten. Dies müssen die IT-Systeme leisten können.

  Die Meldepflichten und Sanktionen werden verschärft, wenn es zu einer Verletzung des Datenschutzes kommt.

Datenschutz für das Unternehmen oder die Kanzlei

Die Vorgaben zum Datenschutz sind eindeutig ob für Unternehmen oder Kanzleien.

Prinzipiell gilt: Einen Datenschutzbeauftragten müssen Unternehmen bestellen, die personenbezogene Informationen automatisiert verarbeiten und damit über neun Personen beschäftigen.

Die Behörden prüfen zunehmend auch im Mittelstand ihre Einhaltung. Bei Verstößen sind Bußgelder fällig.

Betroffene Firmen müssen ein Datenschutzmanagement einrichten und ein datenschutzrechtliches Verfahrensverzeichnis sowie ein Datenschutzhandbuch erstellen. Sie müssen ihre Mitarbeiter im richtigen Umgang mit Daten schulen und auf die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetztes verpflichten.
Der Datenschutzbeauftragte darf wegen möglicher Interessenkollision weder Inhaber noch Gesellschafter noch in leitender Funktion im Unternehmen tätig sein. Er genießt erweiterten Kündigungsschutz. Viele Betriebe bestellen daher einen externen Datenschutzbeauftragten.

Gern informieren wir Sie über die Möglichkeit einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.



Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV) der Business Solutions GmbH

Als besonderen Service für unsere Kunden hat die Business Solutions GmbH eine solche AV-Vereinbarung erarbeiten lassen und ist bereit, mit allen Kunden diese Vereinbarung zu schließen. Wenn Sie mit uns eine AV vereinbaren und unseren vorbereiteten Entwurf verwenden möchten, dann laden Sie hier den Vertrag runter. Prüfen Sie den Vertrag und senden Ihn unterschrieben per Mail mit dem Stichwort AV-DSGVO an GX14bXx3anpxbG1jWXtsanZ1N318@nospam. Sie erhalten von uns dann das unterschriebene Dokument zurück.



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